AGB

Für Fotografie, Fotoreportagen, Videografie und damit zusammenhängende Dienstleistungen

Stand: September 2026

Vertragspartner

Martina Feicht Fotografie
Schillerstraße 10
94032 Passau

Telefon: +49 172 4159868
E-Mail: info@martinafeicht.de
Web: www.martinafeicht.de

Steuernummer: 157/216/40504

1. Allgemeines

1.1. Die Nachfolgenden AGB gelten für alle von Martina Feicht (nachfolgend „MF“ genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, einschließlich etwaiger Vertragsergänzungen und zukünftiger Geschäftsbeziehungen der Parteien. Dies gilt auch, wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.

1.2. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Mittlers werden nicht Vertragsbestandteil und finden keine Anwendung, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Auf Anfrage des Auftraggebers stellt MF via E-Mail ein Angebot aus, in dem ihre Leistungspakete und die Vergütung festgeschrieben werden. Dieses Angebot ist rechtsverbindlich und hat eine Gültigkeit von maximal sieben Tagen. Während dieser Zeit wird der Wunschtermin des Auftraggebers vorgemerkt.

2.2. Der Auftraggeber nimmt das Angebot an, indem er das von MF per E-Mail bereitgestellte digitale Buchungsformular unter Angabe des gewünschten Pakets sowie etwaiger Zusatzleistungen ausfüllt und abschickt. Die erfolgreiche Buchung und den Vertragsschluss bestätigt MF dem Auftraggeber ebenfalls per E-Mail.

2.3. Erfolgt die Buchung erst nach Ablauf der Frist aus 2.1, handelt es sich dabei um ein neues Angebot, welches MF ihrerseits durch ausdrückliche Erklärung innerhalb weiterer zehn Tage annehmen kann. Der Annahmeerklärung steht es gleich, wenn MF eine Auftragsbestätigung oder Vorschussrechnung übersendet.

2.4. Für kleinere Aufträge (z.B. Paarshootings, Portraitshootings, etc.), die einen Zeitrahmen von weniger als 4 Stunden betragen, gibt MF telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung zur Anfertigung der Aufnahmen ab. Dieses Angebot kann der Auftraggeber seinerseits binnen sieben Tagen telefonisch oder per E-Mail annehmen. Ziffer 2.3 gilt entsprechend.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass MF und ggf. deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung gewährt werden. Dies gilt insbesondere bei Ganz- und Halbtagesbuchungen.

3.2. Der Auftraggeber wird MF rechtzeitig vor dem Termin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).

3.3. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die zur Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und Rechteinhaber.

4. Rechte und Pflichten von MF

4.1. MF wird die vereinbarten Leistungen sorgfältig im Rahmen der vereinbarten Zeit ausführen. Sie ist berechtigt, sich für die Erfüllung des Vertrages Dritter zu bedienen und kann zu diesem Zweck Fremdlabore und Druckereien beauftragen. MF ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

4.2. MF wird bei fotografischer Begleitung von Hochzeiten und anderen Veranstaltungen (Fotoreportagen) nach besten Möglichkeiten alle Höhepunkte und die Gäste fotografisch festhalten und die Aufnahmen entsprechend der Wünsche des Auftraggebers anfertigen. MF übernimmt jedoch keine Garantie für die Aufnahme jedes einzelnen Gastes und ebenso nicht für das Festhalten jedes einzelnen Moments.

4.3. MF wählt das Bild- und gegebenenfalls Filmmaterial aus, das zur Vertragserfüllung geliefert wird.

4.4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von MF unterliegen. Reklamationen und/oder Mangelrügen hinsichtlich des von MF ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

4.5. Ist das Fotografieren am Veranstaltungsort nicht erwünscht oder gestattet, so trägt MF keine Verantwortung für fehlende Aufnahmen während des gebuchten Zeitraums. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers sich diesbezüglich rechtzeitig zu informieren und ggf. eine Genehmigung des Berechtigten einzuholen.

4.6. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

5. Vergütung, Reservierungsgebühr und Auslagen

5.1. Für die Herstellung der Fotos wird das im Angebot vereinbarte Honorar als Pauschale berechnet.

5.2. Bei der Buchung eines der von MF angebotenen Leistungspakete für Veranstaltungen wird mit Vertragsschluss eine Reservierungsgebühr in der im Angebot bzw. im Buchungsformular genannten Höhe fällig. Die Reservierungsgebühr ist das Entgelt dafür, dass MF den Termin exklusiv für den Auftraggeber freihält und weitere Anfragen für diesen Tag ablehnt. Bei Durchführung des Auftrags wird sie auf das Gesamthonorar angerechnet. Sie ist per Überweisung zahlbar wie folgt:

– Bei Terminen die weiter als einen Monat in der Zukunft liegen, innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss.

– Bei kurzfristigen Buchungen, die bereits innerhalb eines Monats nach Vertragsschluss stattfinden sollen, unmittelbar mit der Beauftragung.

Erst mit Eingang der Reservierungsgebühr findet eine verbindliche Reservierung des Termins statt. Wird die Reservierungsgebühr nicht fristgemäß geleistet, ist MF berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und ist nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

5.3. Der Restbetrag ist auf gleichen Wegen zahlbar spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Fototermin. Die Reisekosten sind mit dem Restbetrag fällig.

5.4. Zahlt der Auftraggeber trotz Mahnung nicht, so kommt er in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p. a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.5. Bei Überweisung ist der Betrag an folgende Bankverbindung zu zahlen:

Kontoinhaber: Martina Feicht
Bankinstitut: Raiffeisenbank Am Goldenen Steig eG
IBAN: DE59 7406 1101 0001 8000 27
BIC: GENODEF1RGS

5.6. Sofern die Reisekosten nicht im angebotenen Preis ausdrücklich enthalten sind, erstattet der Auftraggeber MF die Reisekosten wie folgt:

– Bei Anreise mit dem eigenen PKW von MF, werden € 0,50 pro Kilometer des Weges berechnet,

– bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.

5.7. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie beispielsweise Parkgebühren sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.8. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.

6. Auftragsänderungen, -erweiterungen und -stornierungen

6.1. Wird der vereinbarte Leistungsumfang auf Wunsch des Auftraggebers erweitert oder wird die vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten, die MF nicht zu vertreten hat, so bedarf die Mehrleistung einer Vereinbarung zwischen den Parteien und wird gesondert vergütet.

6.2. Nimmt der Auftraggeber von verbindlichen Reservierungen aus welchen Gründen auch immer Abstand (Stornierung), steht MF ein Ausfallhonorar in nachfolgend bezifferter Höhe zu:

30% des Gesamthonorars bei Stornierung mindestens sechs Monate vor dem Veranstaltungstermin;

50% des Gesamthonorars bei Stornierung zwischen sechs Monaten und vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin;

75% des Gesamthonorars bei Stornierung weniger als vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin.

Eine bereits gezahlte Reservierungsgebühr wird auf das Ausfallhonorar angerechnet. Übersteigt sie das Ausfallhonorar, verbleibt sie gleichwohl bei MF. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass MF kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.3. Wünscht der Auftraggeber den verbindlich reservierten Termin zu verschieben, so ist dies nur nach Absprache mit MF im Einzelfall möglich, wobei MF das Letztentscheidungsrecht hat. Kommt MF dem Wunsch auf Verschiebung nach, wird der Vertrag zu den vereinbarten Konditionen auf den neuen Termin übertragen. Die bereits gezahlte Reservierungsgebühr wird angerechnet. Ein Aufpreis für die Verschiebung fällt nicht an. Lehnt MF das neue Wunschdatum des Auftraggebers ab, ist das Datum seitens MF bereits anderweitig reserviert oder kann ein Ausweichtermin aus anderen Gründen nicht vereinbart werden, sind die Regelung über eine Stornierung gem. Ziffer 6.2 dieser AGB entsprechend anzuwenden.

7. Eigentums- und Rechtevorbehalt

7.1. Sämtliches analoges Foto- und Filmmaterial verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Honorars im Eigentum von MF.

7.2. Ferner verbleiben sämtliche Rechte am Foto- und Filmmaterial, sei es physisch oder digital, bis zur vollständigen Bezahlung ausschließlich bei MF.

8. Bereitstellung des Foto- und Filmmaterials

8.1. Alle durch MF ausgewählten und professionell bearbeiteten Fotos und Filme werden dem Auftraggeber in hoher Auflösung über eine Online-Galerie zum Download zur Verfügung gestellt. MF wird die Fotos innerhalb von sechs Wochen nach dem Veranstaltungsdatum in der Online-Galerie bereitstellen, wo der Auftraggeber die Bilder seiner Wahl herunterladen und gegebenenfalls mit Gästen teilen kann.

8.2. Die Online-Galerie bleibt dem Auftraggeber je nach Vereinbarung für einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten zugänglich. MF verpflichtet sich nicht zu einer darüberhinausgehenden, dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Materials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien und RAW-Aufnahmen – auch solche, die dem Auftraggeber nicht bereitgestellt werden – verbleiben auch nach Bezahlung bei MF, die diese nach eigenem Ermessen löscht, vernichtet, archiviert oder im hierunter vereinbarten Rahmen anderweitig verwendet.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Für vertragliche und außervertragliche Schäden gleich welcher Art haftet MF für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MF nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.

9.2. Soweit MF dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorhersehbar waren und die MF bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen.

9.3. Nach Bereitstellung der Online-Galerie ist der Auftraggeber für die Sicherung der heruntergeladenen Fotos selbst verantwortlich. Für einen späteren Verlust dieser Daten beim Auftraggeber haftet MF nicht. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet MF keinen Ersatz.

9.4. MF haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit gedruckter Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

9.5. Die Haftung MFs für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Ziffern 9.1 bis 9.4 dieser AGB ausgenommen.

9.6. Sollte MF auf Grund von Umständen, die zwar in ihrer Sphäre liegen, die sie jedoch nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, ggf. auch von Familienangehörigen MFs, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), zu dem vereinbarten Fototermin nicht oder zu spät erscheinen, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Für den Fall, dass MF den vereinbarten Termin aufgrund eines solchen Umstandes gar nicht wahrnehmen kann, wird MF die Reservierungsgebühr erstatten und – sofern der Auftraggeber es wünscht – sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, einen gleichermaßen qualifizierten Fotografen zu vermitteln, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt.

9.7. Der Auftraggeber trägt im Übrigen das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie z.B. rechtzeitige Bereitstellung von Requisiten, Ausfall von Modellen oder Gästen, fehlende Einwilligungen, Reisebehinderungen, Wetterlage bei Außenterminen, Krankheit, Pandemien, etc.

9.8. Kann eine Veranstaltung, für die der Auftraggeber das jeweilige Paket gebucht hat, aufgrund außergewöhnlicher, auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbare äußere Umstände, z.B. plötzlich einsetzende Kriege oder innere Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien (höhere Gewalt) nicht stattfinden, so tragen die Parteien das Ausfallrisiko zu gleichen Teilen. In diesen Fällen verzichtet MF deshalb auf das Einverlangen des Restbetrages (Gesamtbetrag abzüglich Reservierungsgebühr) in Höhe des vereinbarten Honorars und erstattet die bereits geleistete Reservierungsgebühr zur Hälfte. Die andere Hälfte der Reservierungsgebühr ist jedoch nicht an den Auftraggeber zurückzuerstatten und verbleibt als Ausfallhonorar bei MF. Bucht der Auftraggeber MF für einen Ausweichtermin, MFs Verfügbarkeit vorausgesetzt, so erhält er einen Rabatt in Höhe des Ausfallhonorars auf den für das neu gebuchte Leistungspaket veranschlagten Preis. Der Preis des Leistungspakets kann durch diesen Rabatt nicht unter 60% des im Angebot ausgewiesenen Preises reduziert werden.

9.9. Offensichtliche Mängel bittet MF möglichst innerhalb von acht Tagen nach Zugänglichmachung bzw. Übergabe der Fotos und Filme per E-Mail bei MF mitzuteilen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt. Technisch einwandfreie Fotos, die nur wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch MF beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, gelten nicht als mangelhaft.

10. Lieferung

10.1. Die Zusendung an den Auftraggeber und gegebenenfalls Rücksendung an MF von analogem Film- und Fotomaterial erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen eine etwaige Rücksendung erfolgt. Sollte eine Zu- oder Rücksendung den Auftraggeber bzw. MF nicht erreichen, so kann MF hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

10.2. Fehlerhaftes Bildmaterial und andere Lieferungen sind an folgende Anschrift unter Angabe des Fehlers zurückzusenden:

Martina Feicht Fotografie
Martina Feicht
Schillerstraße 10
94032 Passau

11. Nutzungs- und Urheberrechte

11.1. Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zunächst ausschließlich bei MF.

11.2. Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars werden die Nutzungsrechte an den Bildern für nichtkommerzielle Nutzung an den Auftraggeber übertragen. Dabei verbleibt das Urheberrecht bei MF. Der Auftraggeber hat das Recht auf freie Weitergabe und Vervielfältigung der Fotos für den privaten Gebrauch. Die kommerzielle Verwendung, Vervielfältigung und Verbreitung der Fotos bedarf der schriftlichen Zustimmung von MF sowie ggf. gesonderter Vergütung.

11.3. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann MF, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.

11.4. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u. a.) ist ausdrücklich untersagt.

11.5. Alle Aufnahmen, die während des vereinbarten Zeitraums erstellt werden und von MF an den Auftraggeber übergeben bzw. diesem über die Online-Galerie zugänglich gemacht wurden, können von MF und ggf. von deren Assistenten (Second Shooter) für Eigenwerbung, Ausstellungen, Messen, Webseite, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten, Fotoplattformen und -Wettbewerben und weiteren Publikationen verwendet werden, sofern der Auftraggeber dem zugestimmt hat. MF stimmt vor jeder Veröffentlichung mit dem Auftraggeber ab, welche Aufnahmen gezeigt werden dürfen.

12. Datenschutz

12.1. Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an MF bekanntgegeben werden, ist MF berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung zu speichern und zu verarbeiten. Eine Nutzung für Werbezwecke, etwa für einen Newsletter, erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung des Auftraggebers.

12.2. MF verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der Daten an Dritte durch MF bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung durch den Auftraggeber.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Für die Auslegung und alle Belange der Geschäftsbeziehung zwischen MF und dem Auftraggeber, einschließlich dieser AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Wohnsitz von MF.

13.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder die Bestimmungen lückenhaft sein, wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, ungültige Bestimmungen durch wirtschaftlich und sachlich möglichst gleichkommende Bestimmungen zu ersetzen.

13.4. MF behält sich vor, diese AGB gegebenenfalls zu ändern und zu aktualisieren, um Änderungen ihrer Leistungen und der wirtschaftlichen oder gesetzlichen Verhältnisse widerzuspiegeln. Für bereits geschlossene Verträge gilt stets die bei Vertragsschluss gültige Fassung.